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Risiken · 01

Falls morgen ein Behandlungsfehler unterstellt wird.

Sie behandeln nach bestem Wissen. Und dann steht ein Vorwurf im Raum, ein Anwalt schreibt, ein Gutachter kommt. Was Ihre Berufshaftpflicht wirklich leisten muss.

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Der Brief kommt mit Einschreiben.

„Wir bitten um Stellungnahme.“ Zwei Zeilen, ein Aktenzeichen, ein Anwalt auf dem Briefkopf. Und in dem Moment merken Sie: Das Vertrauen, mit dem Sie jeden Tag arbeiten, hat für andere plötzlich eine Nummer.

In Heilberufen ist die Berufshaftpflicht Pflicht – und trotzdem die Versicherung, über die am wenigsten geredet wird. Bis der Moment kommt, in dem alles davon abhängt.

Was ein Vorwurf wirklich auslöst.

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Ein Gutachter prüft – Nicht Sie erklären den Fall – ein Sachverständiger tut es. Wie er das tut, entscheidet über alles.

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Der Anwalt schreibt – Die Gegenseite ist meist rechtlich vertreten. Wer nicht mithält, hat verloren, bevor es losgeht.

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Die Zahlen werden groß – Behandlungsfehler-Vorwürfe enden nicht bei vierstelligen Beträgen. Sechs- oder siebenstellig ist nicht selten.

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Der Ruf steht im Feuer – Bewertungen, Google, Kollegennetzwerk. Was hier passiert, bleibt – auch wenn Sie am Ende Recht bekommen.

Warum die Standard-Police oft nicht reicht.

Es gibt Berufshaftpflicht-Verträge, die sind mit dem Praxisstart einmal abgeschlossen und seitdem nie wieder angefasst worden. Deckungssummen von vor zehn Jahren, Ausschlüsse, die man heute nicht mehr akzeptieren würde, und keine Klarheit, was passiert, wenn ein Fall Jahre nach Vertragsende erst bekannt wird.

Zwei Punkte, an denen es oft hakt: die Nachhaftung (was ist mit Fällen, die erst nach Kündigung auftauchen?) und die Deckungssumme (drei Millionen klingen viel – bis ein Gutachten anders rechnet).

Wie wir das angehen.

Wir schauen uns Ihre aktuelle Police an: Deckungssumme, Nachhaftung, Ausschlüsse, Selbstbeteiligung, Prämienstruktur. Wir prüfen, wo Sie unterversichert sind und wo Sie doppelt zahlen. Dann sortieren wir – und Sie wissen genau, worauf Ihre Haftung ruht.

Häufige Fragen

Ist die Berufshaftpflicht überhaupt Pflicht?+
Ja. Für Ärzte über die Berufsordnung, für Zahnärzte gleich. Ohne Nachweis kein Betrieb. Die Frage ist nicht ob, sondern in welcher Qualität.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?+
Als Faustregel drei bis fünf Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei komplexen Behandlungsschwerpunkten (Implantologie, Chirurgie) tendenziell eher fünf.
Was passiert nach dem Praxisverkauf mit alten Fällen?+
Genau hier greift die Nachhaftung. Sie schützt vor Ansprüchen, die erst Jahre nach Vertragsende auftauchen. Fehlt sie oder ist sie zu kurz, haften Sie privat.
Was kostet das Erstgespräch?+
Nichts. Die erste Analyse ist kostenlos und unverbindlich.

Heute geregelt. Falls morgen.

30 Minuten. Kostenlos. Ohne Verkaufsdruck. Danach wissen Sie genau, wo Sie stehen.

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