Es ist Sonntag, halb elf, Sie fahren nach Hause.
Der Sturz vom Rad, die eine falsche Bewegung beim Skifahren, der Anruf aus dem Krankenhaus, dass ein Familienmitglied schwer verletzt ist. Die Kasse übernimmt die Behandlungskosten. Alles darüber hinaus – Umbau, Hilfsmittel, Einkommensausfall, Betreuung – nicht.
Die private Unfallversicherung ist die, die springt, wenn das Ereignis kurz ist, die Folgen aber lang bleiben.
Was die Unfallversicherung leistet – und was nicht.
Kapitalzahlung bei Invalidität – Einmalbetrag – gestaffelt nach Grad der Invalidität. Damit finanzieren Sie Umbau, Hilfsmittel, Umschulung.
Progressive Staffelung – Ab höherer Invalidität steigt die Auszahlung überproportional. Standard sind 225 % oder 350 % – bei schwerer Behinderung entscheidend.
Optional als monatliche Unfallrente – Zusätzlich zur Kapitalzahlung lässt sich eine Rente vereinbaren, die ab einem festgelegten Invaliditätsgrad (meist ab 50 %) monatlich zahlt. Bei schweren Unfallfolgen entscheidend.
Heilberufs-Gliedertaxe – Für Zahnärzte, Chirurgen und ähnliche Berufe gibt es Tarife mit angepasster Gliedertaxe. Der Zeigefinger, der bei Standard-Verträgen mit 10 % bewertet wird, kann hier 40–50 % Invaliditätsgrad auslösen.
24 Stunden, weltweit – Beruf, Freizeit, Urlaub, Reise. Auch Freizeitsport. Das unterscheidet sie von der gesetzlichen Unfallversicherung, die nur beruflich zahlt.
Kein Ersatz für die BU – Die Unfallversicherung deckt Unfälle – nicht Krankheiten. Zwei von drei Berufsunfähigkeiten haben aber eine Krankheit als Ursache, keinen Unfall.
Was viele nicht wissen: Die gesetzliche zahlt nur beruflich.
Die gesetzliche Unfallversicherung springt bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen ein. Beim Skiunfall im Urlaub, beim Sturz beim Joggen, beim Fahrradunfall am Wochenende: nichts. Und genau da entstehen die meisten Unfälle.
Wichtig: Die private Unfallversicherung ist eine Ergänzung, kein Ersatz für die Berufsunfähigkeit. Für Heilberufe ist beides sinnvoll – jeweils mit klarem Zweck.
Der Kniff für Heilberufe: die Gliedertaxe.
Die Gliedertaxe legt fest, welchen Invaliditätsgrad ein bestimmter Körperteil-Verlust auslöst. Bei Standard-Verträgen wird der Verlust eines Zeigefingers pauschal mit rund 10 % bewertet. Für einen Bäcker mag das passen. Für einen Zahnarzt oder Chirurgen ist derselbe Finger die Existenz.
Deshalb bieten manche Versicherer spezielle Heilberufs-Tarife an, in denen die Gliedertaxe an den Beruf angepasst ist. Der gleiche Zeigefinger kann dort mit 40 bis 50 % Invaliditätsgrad bewertet werden. In Kombination mit der Progression macht das am Ende einen sechsstelligen Unterschied bei der Auszahlung.
Wie wir das angehen.
Wir schauen, was für Ihre Lebenssituation Sinn macht: Grundsumme, Progressionsstaffel, ob eine Unfallrente ab 50 % Invalidität ergänzt werden soll, gegebenenfalls Krankenhaustagegeld oder Bergungskosten. Und wir prüfen konkret, ob eine Heilberufs-Gliedertaxe für Sie sinnvoll ist – bei Zahnärzten und Chirurgen fast immer, bei anderen Fachrichtungen individuell. So passen Vertrag und Beruf tatsächlich zusammen.