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Falls morgen jemand klagt.

Die klassische Patientenklage über einen Behandlungsfehler ist über Ihre Berufshaftpflicht geregelt. Teuer wird der Streit, an den niemand denkt – mit dem Team, der KV, dem Finanzamt oder dem Vermieter.

Der Brief kommt nicht vom Patienten. Er kommt vom Vermieter.

Die Nebenkostenabrechnung, die Sie seit zwei Jahren beanstanden, ist plötzlich ein Verfahren. Kurz darauf die Kündigungsschutzklage der Mitarbeiterin, von der Sie sich im Guten getrennt glaubten. Und die Rückforderung der KV liegt auch noch auf dem Schreibtisch. Drei Anwaltsschreiben in einem Quartal. Keines davon hat mit Ihrer Behandlung zu tun.

Der Vorwurf eines Behandlungsfehlers ist über Ihre Berufshaftpflicht geregelt. Die teuren Konflikte kommen von woanders: aus dem Team, vom Vermieter, von Behörden und Kassen. Dieses Kapitel sorgt dafür, dass Sie in solche Auseinandersetzungen gehen können, ohne vorher auf den Kontostand zu schauen.

Wo es wirklich eng wird

Diese vier Felder treffen Praxen am häufigsten – und stehen in keiner Berufshaftpflicht:

01

Arbeitsrecht – Kündigung, Abmahnung, Streit mit dem eigenen Team.

02

Honorar & Abrechnung – Auseinandersetzungen mit KV, PKV oder Beihilfe.

03

Behörden & Sozialgericht – Prüfungen, Regresse, Bescheide.

04

Verträge – Praxismietvertrag, Lieferanten, Kaufverträge.

Recht haben ist nicht Recht bekommen

Selbst wenn Sie im Recht sind: Das Verfahren kostet Zeit und Geld, lange bevor ein Urteil fällt. Eine Rechtsschutzlösung entscheidet darüber, ob Sie sich den Streit leisten können – oder ob er Sie zermürbt.

Wie wir das angehen

Wir schauen zuerst, was Ihre Berufshaftpflicht bereits abdeckt – und schließen gezielt die Lücke daneben. Damit ein Streit Sie Zeit kostet, aber nicht die Existenz.

Häufige Fragen

Sind Patientenklagen nicht ohnehin abgesichert?+
Doch. Wirft Ihnen ein Patient einen Behandlungsfehler vor, springt Ihre Berufshaftpflicht ein – dafür ist sie da, und als Heilberufler haben Sie sie ohnehin. Die eigentliche Lücke sind die Streitigkeiten daneben.
Welche Streitfälle sind dann das Problem?+
Alles, was nichts mit Haftung zu tun hat: Arbeitsrecht mit dem eigenen Team, Honorar- und Abrechnungsstreit mit KV, PKV oder Beihilfe, Prüfungen und Regresse sowie Verträge mit Vermieter oder Lieferanten.
Greift das auch bei Prüfungen und Regress?+
Je nach Ausgestaltung. Genau solche Punkte klären wir vorab, damit im Ernstfall klar ist, was getragen wird.
Was kostet das Erstgespräch?+
Nichts. Die erste Analyse ist kostenlos und unverbindlich.

Heute geregelt. Falls morgen.

30 Minuten. Kostenlos. Ohne Verkaufsdruck. Danach wissen Sie genau, wo Sie stehen.

Unverbindlich · vertraulich · auf Augenhöhe