Der Brief kommt nicht vom Patienten. Er kommt vom Vermieter.
Die Nebenkostenabrechnung, die Sie seit zwei Jahren beanstanden, ist plötzlich ein Verfahren. Kurz darauf die Kündigungsschutzklage der Mitarbeiterin, von der Sie sich im Guten getrennt glaubten. Und die Rückforderung der KV liegt auch noch auf dem Schreibtisch. Drei Anwaltsschreiben in einem Quartal. Keines davon hat mit Ihrer Behandlung zu tun.
Der Vorwurf eines Behandlungsfehlers ist über Ihre Berufshaftpflicht geregelt. Die teuren Konflikte kommen von woanders: aus dem Team, vom Vermieter, von Behörden und Kassen. Dieses Kapitel sorgt dafür, dass Sie in solche Auseinandersetzungen gehen können, ohne vorher auf den Kontostand zu schauen.
Wo es wirklich eng wird
Diese vier Felder treffen Praxen am häufigsten – und stehen in keiner Berufshaftpflicht:
Arbeitsrecht – Kündigung, Abmahnung, Streit mit dem eigenen Team.
Honorar & Abrechnung – Auseinandersetzungen mit KV, PKV oder Beihilfe.
Behörden & Sozialgericht – Prüfungen, Regresse, Bescheide.
Verträge – Praxismietvertrag, Lieferanten, Kaufverträge.
Recht haben ist nicht Recht bekommen
Selbst wenn Sie im Recht sind: Das Verfahren kostet Zeit und Geld, lange bevor ein Urteil fällt. Eine Rechtsschutzlösung entscheidet darüber, ob Sie sich den Streit leisten können – oder ob er Sie zermürbt.
Wie wir das angehen
Wir schauen zuerst, was Ihre Berufshaftpflicht bereits abdeckt – und schließen gezielt die Lücke daneben. Damit ein Streit Sie Zeit kostet, aber nicht die Existenz.