Sie stehen vor der Praxis. Es riecht nach nass und Rauch.
Feuerwehr sagt: nicht reingehen. Der Vermieter sagt: der Nachbar hat einen Brand gemeldet, es kam Wasser von oben, der Löschschaum hat den Rest erledigt. Sie denken: Instrumente. Behandlungsstuhl. Karteisystem. Der Kompressor im Keller. Alles gleichzeitig weg.
Eine Praxis besteht aus einer Menge Wert, den man erst sieht, wenn er fehlt. Die Inhaltsversicherung ist die, die dafür sorgt, dass Sie überhaupt wieder anfangen können.
Was eine gute Inhaltsversicherung leisten muss.
Neuwert-Entschädigung – Sie bekommen den heutigen Neuanschaffungspreis – nicht den Zeitwert von acht Jahren altem Gerät.
Elementarschäden mit drin – Rückstau, Überschwemmung, Erdrutsch: ohne diesen Baustein zahlt der Standardvertrag genau null.
Verzicht auf Unterversicherung – Ohne diesen Zusatz kann der Versicherer im Schadenfall Prozente streichen, wenn die Versicherungssumme zu niedrig war.
Betriebsunterbrechung im Paket – Der Schaden ist versichert – aber laufen tut die Praxis trotzdem nicht. Der Baustein zahlt, was in der Zwischenzeit trotzdem läuft.
Was gerne übersehen wird.
Praxisinhalte wachsen. Der Vertrag von der Gründung tut das oft nicht mit. Neue Röntgeneinheit, zweiter Behandlungsraum, neuer Server – und die Versicherungssumme steht noch auf dem Stand, den der Steuerberater damals grob geschätzt hat.
Zweiter blinder Fleck: die Elementarschäden. Standardverträge schließen Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch aus. Wer im Erdgeschoss oder Keller Technik hat, sollte das ausdrücklich mitversichern.
Wie wir das angehen.
Wir gehen mit Ihnen einmal ehrlich durch, was tatsächlich in der Praxis steht – heute, nicht vor sieben Jahren. Was es kosten würde, das alles neu anzuschaffen. Was fehlt an Bausteinen. Und dann sorgen wir dafür, dass die Summe stimmt und die Ausschlüsse Sie im Schadenfall nicht überraschen.