Sie merken beim vierten Kaffee: heute nicht.
Fieber, Gliederschmerzen, kein Schlaf. Sie sagen die ersten Termine ab, dann den ganzen Tag, dann die Woche. Beim Hausarzt heißt es: „Sie brauchen Zeit.“ Und plötzlich reden Sie über Wochen, nicht Tage.
Für Angestellte gibt es Lohnfortzahlung. Für Sie nicht. Und in genau dieser Lücke – zwischen dem Moment, in dem die Praxis pausiert, und dem Moment, in dem die gesetzliche Kasse zahlt – kann sehr schnell sehr viel passieren.
Warum das Krankentagegeld der erste Personenbaustein sein sollte.
Nicht kündbar – Einmal abgeschlossen, kann Ihnen der Versicherer nicht mehr kündigen – auch nicht nach einem schweren Schaden. Anders als Praxisausfall oder BU.
Zahlt schon nach 21 Tagen – Je nach Vertrag ab dem 15., 22. oder 43. Tag. Für Selbstständige ohne Lohnfortzahlung ist das der entscheidende Zeitraum.
Deckt Einkommen und Praxiskosten – bis zu einer Grenze – Der Tagessatz orientiert sich nicht nur an Ihrem Nettoeinkommen. Auch laufende Praxiskosten lassen sich mit absichern – aber bis zu einer systembedingten Obergrenze pro Tag.
Vor der BU abschließen – Weil die Gesundheitsprüfung strenger wird, sollte das Krankentagegeld früh kommen – bevor die erste Diagnose es teuer oder unmöglich macht.
Der Baustein, den man leise nach vorne schiebt.
Von allen Personenbausteinen ist das Krankentagegeld der, der am seltensten prominent besprochen wird – und dabei der einzige, den man später nicht einfach nachziehen kann. Der Versicherer kann keine Kündigung aussprechen, weder wegen Alter noch wegen Schadenverlauf.
Für Sie heißt das: Wenn Sie heute gesund sind, kaufen Sie sich Sicherheit auf Dauer. Wenn Sie warten, bis der erste ernsthafte Schaden kommt, ist es oft zu spät oder um ein Vielfaches teurer.
Warum das Krankentagegeld allein oft nicht reicht.
Anders als oft erklärt: Das Krankentagegeld deckt nicht nur Ihr privates Einkommen. Es kann auch einen Teil der laufenden Praxiskosten mit-versichern. Aber der maximal versicherbare Tagessatz hat eine Obergrenze – und die ist entscheidend, wenn Sie eine Praxis mit hohen Fixkosten führen.
Diese Obergrenze hängt davon ab, wie Ihre Konstellation aufgestellt ist. Wer Krankenversicherung und Krankentagegeld beim gleichen Anbieter bündelt, kann in der Regel einen deutlich höheren Tagessatz vereinbaren als in einer isolierten Police. Wer beides trennt, bleibt darunter.
Für Praxen mit hohem Fixkostenbedarf reicht das Krankentagegeld allein nicht. Wir sehen regelmäßig Fälle, in denen der tatsächliche tägliche Absicherungsbedarf beim Doppelten der maximalen KTG-Grenze liegt. Genau dort setzt die Praxisausfallversicherung an – sie deckt, was das Krankentagegeld nicht mehr abbilden kann. Beide Bausteine zusammen ergeben erst den vollständigen Schutz.
Wie wir das angehen.
Wir rechnen mit Ihnen den echten täglichen Absicherungsbedarf durch – Einkommen plus laufende Praxiskosten. Wir prüfen, ab welchem Tag der Schutz greifen soll (das hängt von Ihrem Puffer ab), und wie hoch der Tagessatz in Ihrer Konstellation überhaupt möglich ist. Liegt Ihr Bedarf über der KTG-Obergrenze, teilen wir die Absicherung passend zwischen Krankentagegeld und Praxisausfallversicherung auf. Verglichen wird nach Nicht-Kündbarkeits-Regeln, Prämienstabilität im Alter und Bedingungswerk – dort liegen die Unterschiede, nicht im Beitrag.