Sie liegen im Krankenhaus und denken an die Mitarbeiter.
Ein Bandscheibenvorfall. Ein Zusammenbruch. Ein Reha-Aufenthalt, der aus zwei Wochen sechs macht. Sie liegen im Bett und rechnen im Kopf durch, wie lange die Praxis das mitmacht.
Anders als beim Sachschaden, wo eine Praxis dicht ist, ist hier nichts kaputt. Nur Sie sind nicht da. Und für die meisten Praxen bedeutet das: alles steht.
Was in dieser Zeit weiterläuft – obwohl Sie es nicht sind.
Miete, Nebenkosten, Leasing – Die Zahlungen laufen. Die Praxis ist da, auch wenn niemand behandelt.
Gehälter für das Team – Die Mitarbeiter kommen weiter – ob halbtags im Notbetrieb oder in voller Höhe zuhause.
Kredit und Investitionen – Behandlungsstuhl, DVT, Praxis-Investition. Die Raten warten nicht auf Ihre Genesung.
Der Trend nach unten – Patienten wandern ab, wenn Termine mehrfach abgesagt werden. Was Sie später zurückholen müssen, kostet Zeit und Substanz.
Der Baustein hinter dem Krankentagegeld.
Krankentagegeld und Praxisausfall gehören zusammen. Das Krankentagegeld deckt Ihr Einkommen und – bis zu einer Obergrenze – auch einen Teil der laufenden Praxiskosten. Für viele Praxen reicht das aber nicht: Der tatsächliche tägliche Absicherungsbedarf liegt oft über der maximal versicherbaren KTG-Grenze. Genau dort setzt der Praxisausfall an – er deckt, was das Krankentagegeld nicht mehr abbilden kann.
Wichtig zu wissen: Die Praxisausfallversicherung ist – anders als das Krankentagegeld – vom Versicherer kündbar. Deshalb sichern Sie zuerst das Krankentagegeld, dann den Praxisausfall. Erst ist die Grundlage sicher, dann kommt die Ergänzung.
Wie wir das angehen.
Wir rechnen mit Ihnen aus, welche Fixkosten in der Praxis tatsächlich weiterlaufen – nicht pauschal, sondern konkret. Wir prüfen, ab welchem Tag der Schutz greifen soll (Karenzzeit) und wie lange die Zahlung laufen muss (Leistungsdauer). Und wir sortieren die Reihenfolge: erst Krankentagegeld, dann Praxisausfall – damit die Kette stimmt.